Beispiele zum Verzweifeln – Teil 3 – Röntgenkontrastmittel

Wir verwenden in der Radiologie Röntgenkontrastmittel – logischerweise in doch beträchtlichen Mengen.

Deshalb kaufen wir auch Grosspackungen ein. Dh Kartons zu 10. Einen Teil davon brauchen wir für stationäre Patienten; das gleiche Kontrastmittel brauchen wir auch für ambulante Patienten.

Wir setzen dazu eine 200 ml Flasche ein, diese ist an eine Pumpe angeschlossen und die Lösung wird für mehrere Patienten verwendet. Selbstverständlich wird der „Anschluss“ an die Patienten immer gewechselt. Hygienisch also kein Problem und langjährige Praxis.

Wir durften bisher die Flaschen aus der Grosspackung auch ambulant abrechnen, sofern sie günstiger waren als die Einzelflasche. Wir haben jeweils die verwendeten ml aus der 200 ml Flasche in der 10er Schachtel abgerechnet.

Neu dürfen wir das wegen der Streichung der Grand-Frère Regelung nicht mehr. In der SL sind von diesem Präparat nur die 1-er Schachteln mit 50 und 100 ml drin.
Nebst dem Umstand, dass der ml aus der 200 ter Flasche aus der 10er Schachtel 3 x weniger kostet als die Einzelflasche führt das also jetzt dazu, dass wir bei ambulanten Patienten nur noch Kleinflaschen einsetzen dürfen.

Das ist weder sinnvoll noch ökonomisch. Nachgewiesenermassen braucht die Anwendung von Einzelflaschen mehr Kontrastmittel als die Anwendung über die Pumpe.

Der Clou hier : die 200 ml Flasche in der 10er Packung konnte bisher nicht in die „Spezialitätenliste“ aufgenommen werden – auch hier weil sie für die Einzelanwendung zu gross sei….

Ich finde das extrem sinnvoll. Die Patienten und die Umwelt wird mehr belastet, wir verdienen mehr. was rege ich mich denn überhaupt auf … Zudem schlagen wir doch immer auch auf jede Flasche die volle Marge drauf – gut für uns. Aber derart von völlig sinnlos ….