Beispiele zum Verzweifeln- Teil 4 – Verblisterung

Wir versorgen die Patienten einiger Heime mit fix fertig – auf den Zeitpunkt der Einnahme – vorbereiteten Medikamenten. Dieser Vorgang ist bekannt als Verblisterung. Hier eine Beschreibung mit Film :

https://blistersuisse.ch/verblisterung/das-ist-verblisterung

Das heisst wir geben den Patienten nicht Packungen ab, sondern wir verteilen den Inhalt einer Packung auf mehrere Patienten.
Logischerweise haben wir alles Interesse daran, dass die Packungen möglichst gross sind und auch möglichst als sogenannter Bulk, dh als Schüttware geliefert werden. Sonst müssen wir die einzeln auspacken. Eine grosse und zeitintensive Arbeit.

Mit der Abschaffung der Grand-frère Regel können wir diese Spezialpackungen am Schluss nicht mehr abrechnen weil diese Packungen nicht in die SL kommen u.a. weil sie für die Einzelanwendung zu gross und in der Folge nicht zweckmässig sind. Mit der Grand Frère Regelung konnten wir das bisher umgehen. Tabletten aus diesen Packungen wurden bezahlt unter der Bedingung, dass sie günstiger waren als die grösste SL Packung.

Grand Frère wird mit dem Argument aufgehoben, dass es zu Verschwendung führen kann. Bei der Verblisterung passiert genau das Gegenteil.

Bei einem Therapieabbruch ist das maximale „Risiko“ der Verschwendung eine Woche weil wir jeweils Wochenrationen herstellen. Bei der Abgabe einer 3-Monatspackung ist das Risiko eben diese 3 Monate.

Mit der Abschaffung der Grand FrèreRegelung wird alles mit dem gleichen Argument über einen Leist geschlagen. Offensichtlich sind differenzierte Lösungen nicht gefragt – koste es was es wolle …..

Gopf !