Beispiele zum Verzweifeln – Teil 2 – Antibiotika sorgfältig einsetzen …

Vor operativen Eingriffen wird häufig ein Antibiotikum eingesetzt zur Abschirmung der Patienten. Das Medikament wurde früher in erster Linie stationär verwendet. Jetzt kommt die neue Regelung ambulant vor stationär. Was zur Folge hat, dass das Medikament statt wie bisher über die Pauschale neu vermehrt als Einzelleistung abgerechnet wird.

Das Original ist einzeln verpackt und in der „Spezialitätenliste“ SL – wird also bezahlt. Stationär verwenden wir die 10er Packung des Generikums. Die Firma hat ein Gesuch um Aufnahme in die SL gemacht. Das Gesuch wurde abgelehnt. Begründung war nicht etwa der Preis sondern die 10er Packung, die für eine Einzelanwendung zu gross und deshalb nicht zweckmässig sei. So argumentieren kann man nur wenn man die Praxis (dh das Aufteilen einer Packung über mehrere Patienten) völlig ausblendet.

Ist das sinnvoll ???

Konkret müssten wir also entweder das gleiche Präparat 2 x haben. Das Generikum für stationär und das Original für ambulant – oder dann müssten wir stationär das Original wieder einführen um nur noch eins zu haben. Oder das Generikum müsste auch eine 1er Packung einführen was völliger Blödsinn ist. Wir brauchen die Ampullen als Massenware (ca 5000 im Jahr)

Und der Clou1: bei einer Einzelflasche ist unsere Marge höher als bei der 10er Packung. warum rege ich mich dann überhaupt auf …..

Clou 2: die Zusatzversicherung würde das Generikum übernehmen. Die Grundversicherug nicht.

Logisch oder etwa nicht ??

Clou 3 : das Original war letztes Jahr über mehrere Monate nicht lieferbar. Und jetzt ? Nehmen wir ein breiter wirkendes Antibiotikum, das bezahlt wird oder geben wir das Sinnvolle das eben dann nicht bezahlt wird …

Das passt dann gut zu dem Bild …