Emotionale und rationale Argumente
Kolumne Berner Oberländer 19.7.2014
Ich begrüsse den Entscheid der Spital STS AG den Spitalstandort Zweisimmen zu erhalten. Das gesprochene Investitionsvolumen von 30 Millionen ist ein starkes Bekenntnis zum Standort. Letztendlich hat die vom Grossen Rat eingeführte 50 km Regel dem Anliegen zum Durchbruch verholfen. Der Wermutstropfen ist die Schliessung der Geburtshilfe.
Die emotionalen Gegenargumente kann ich verstehen: Es ist nachvollziehbar, dass schwangere Frauen die Nähe zu einer Geburtsklinik suchen. Der Erhalt eines umfassenden Gesundheitsangebotes ist aus regionalpolitischen Gründen wichtig.
Neben den Emotionen gibt es Sachargumente:
Die Zahl der Schadenfälle bei Geburten hat in den letzten Jahren nicht zugenommen, weder in Zweisimmen noch im Rest der Schweiz. Die Forderungen nach eingetretenen Schäden sind jedoch massiv angestiegen. So hat das Bundesgericht einer Familie einen zweistelligen Millionenbetrag zugesprochen zur Abdeckung der Schäden bei einer Geburt. Patientinnen und Patienten sollen ihre Rechte einfordern. Doch es stellt sich die Frage nach der Höhe solcher Forderungen, denn was dem Einzelnen hilft kann das ganze System in Schieflage bringen. Die Folgen spüren die Patientinnen und Patienten. Diese Entwicklung trifft insbesondere die Geburtshilfe, weil dort die Schadensersatzansprüche weit höher liegen als in anderen medizinischen Fachgebieten. Eben gerade weil damit starke Emotionen verbunden sind. In der Folge steigen die Anforderungen an die Geburtskliniken um das Risiko von Schäden zu minimieren. Der heutige Standard ist deutlich höher als früher (eine Hebamme rund um die Uhr vor Ort, Facharzt/-ärztin Gynäkologie in 10 Minuten vor Ort; Kaiserschnitt innerhalb von 20 Minuten möglich) und dementsprechend auch massiv teurer.
Auch in der Geburtshilfe werden Mindestfallzahlen diskutiert, um Erfahrung zu garantieren.
Werden die Standards nicht eingehalten riskiert ein Spitalbetrieb, dass bei einem Zwischenfall nicht die ganze Schadenssumme gedeckt wird. Auch wenn der Kanton tiefere Anforderungen stellen würde – was bei der Beurteilung eines Schadenfalles zählt ist der aktuelle Stand der Wissenschaft.
Als einer der Väter der 50 km Regelung kann ich das Argument der langen Distanzen nachvollziehen und setze mich auch für sinnvolle Regelungen ein. Jedoch : Die Behandlungsstandards müssen überall gleich sein, egal ob Geburtshaus oder Spital und egal ob die Geburt nun hebammengesteuert ist oder ärztlich geleitet wird.
Es nützt deshalb überhaupt nichts Standorte mit definierten Angeboten per Initiative in die Verfassung zu schreiben mit der Auflage 8 Jahre nichts zu unternehmen. Es wäre völlig naiv zu glauben, dass sich damit an dieser Entwicklung irgendetwas ändern würde. Gerade in der Geburtshilfe spielen sich die Faktoren, die zur Zentralisierung der Leistungen führen an einem ganz anderen Ort ab. Die Spitalinitiative ist faktisch nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben wurde. Sie belastet in erster Linie die Spitalbetriebe und die verantwortlichen Fachärzte/Hebammen, die ein Angebot erhalten müssen, das sie zwingt, Risiken einzugehen, die von niemandem gedeckt werden. Da sie auch noch persönlich dafür Haftung tragen ist fraglich, ob sich künftig solches Personal überhaupt finden lässt. Der Entscheid der Spital STS AG ist deshalb der einzig realistische Weg.
Der Verfasser der Kolumne tut hier seine persönliche Meinung kund. Diese muss sich nicht mit jener seines Arbeitgebers, der Spitäler fmi ag decken.
Dr. Enea Martinelli, ehem. Grossrat BDP, Chefapotheker Spitäler fmi ag